Ausführungsbestimmunqen (AB)
zu den
Vorschriften für den Bau und Betrieb von Seilbahnen
(BOSeil)


B. Bauvorschriften

§ 7

Fahrgeschwindigkeit - Fahrzeugfolge

AB 7.1.1

Die Höchstgeschwindigkeit soll im allgemeinen 5 m/s nicht überschreiten.

 

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