Ausführungsbestimmunqen
(AB)
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§ 2 Einteilung der Seilbahnen |
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AB 2.3,1
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Teilautomatisch ist eine Anlage,
bei der das Beschleunigen und Verzögern selbst tätig erfolgt. Der Maschinist ist ständig im Maschinistenstand und die Ingangsetzung wird von ihm durch Druckknopfbetätigung eingeleitet.
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AB 2.3.2
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Automatisch ist eine Anlage, bei der der Maschinistenstand nicht dauernd besetzt ist. Die Ingang- und Stillsetzung erfolgt also ohne Eingreifen eines Maschinisten.
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AB 2.3.3
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Zusätzliche Bedingungen für den Betrieb ohne Schaffnerbegleitung sind in den "Richtlinien für den schaffnerlosen Betrieb von Seilbahnen (Stand November 1981)" enthalten.
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