Rhein-Neckar-Zeitung vom 19.8.2002 |
"Wir retten die Bergbahn" |
Leserbrief von Harald Sporin aus Leimen |
Unter dem Motto "Wir retten die Bergbahn" meldet sich der ehemalige Betriebsleiter Harald Sporin nochmals zu Wort: |
Mit
großer Freude habe ich den Bericht des zuständigen Landesamtes
in Freiburg vom 8. August zur Kenntnis genommen, dass die Betriebssicherheit
der Königstuhlbergbahn gewährleistet ist. Damit erfolgte eine
gewisse Rehabilitation meiner Arbeit wegen angeblicher Sicherheitsmängel
aus der Vergangenheit. |
Neue
Vorschriften für technische Anlagen, Geräte oder Fahrzeuge sind
immer so verfasst, dass diese nur für neu zu erstellende Projekte
gelten. Es würde ein weltweites Chaos entstehen, wenn man bei Änderung
der Gesetzeslage alles Technische dem jeweiligen Stand anpassen müsste.
Und so ist es auch im Internet in der Richtlinie des Europäischen
Parlaments über Seilbahnen für den Personenverkehr vom 20. März
2000 zu lesen: Kapitel l, Artikel l (4) Satz 1: "Diese Richtlinie
gilt für Anlagen, die ab Inkrafttreten dieser Richtlinie gebaut und
in Betrieb genommen werden." |
Auf
Grund der Berichte der vergangenen Tage, die eine teilweise Änderung
erwägen, sei noch folgende Gesetzesstelle zitiert: Kapitel l, Artikel
l (4) Satz 3: "Werden bei bestehenden Anlagen wesentliche Merkmale,
Teilsysteme oder Sicherheitsbauteile so geändert, dass eine neue
Genehmigung zur Inbetriebnahme durch den betreffenden Mitgliedsstaat erforderlich
wird, so müssen für die Änderungen und deren Auswirkungen
auf die Gesamtanlage die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden." |
Es ist also zu erkennen, dass gar kein Umbau erforderlich ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei Teiländerung diese durch die Ämter zur wesentlichen Maßnahme deklariert würde, die dann zwangsweise einen großen Umbau nach sich zöge. Und außerdem hat die vor vielen Jahren erarbeitete und am 20. März 2000 in Kraft getretene EG-Richtlinie nichts mit Kaprun zu tun (zur Erinnerung: Der schreckliche Unfall in Kaprun passierte am 11. November 2000). |
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