Rhein-Neckar-Zeitung vom 19.8.2002
 
"Wir retten die Bergbahn"
 
Leserbrief von Harald Sporin aus Leimen
Unter dem Motto "Wir retten die Bergbahn" meldet sich der ehemalige Betriebsleiter Harald Sporin nochmals zu Wort:
Mit großer Freude habe ich den Bericht des zuständigen Landesamtes in Freiburg vom 8. August zur Kenntnis genommen, dass die Betriebssicherheit der Königstuhlbergbahn gewährleistet ist. Damit erfolgte eine gewisse Rehabilitation meiner Arbeit wegen angeblicher Sicherheitsmängel aus der Vergangenheit.
Neue Vorschriften für technische Anlagen, Geräte oder Fahrzeuge sind immer so verfasst, dass diese nur für neu zu erstellende Projekte gelten. Es würde ein weltweites Chaos entstehen, wenn man bei Änderung der Gesetzeslage alles Technische dem jeweiligen Stand anpassen müsste. Und so ist es auch im Internet in der Richtlinie des Europäischen Parlaments über Seilbahnen für den Personenverkehr vom 20. März 2000 zu lesen: Kapitel l, Artikel l (4) Satz 1: "Diese Richtlinie gilt für Anlagen, die ab Inkrafttreten dieser Richtlinie gebaut und in Betrieb genommen werden."
Auf Grund der Berichte der vergangenen Tage, die eine teilweise Änderung erwägen, sei noch folgende Gesetzesstelle zitiert: Kapitel l, Artikel l (4) Satz 3: "Werden bei bestehenden Anlagen wesentliche Merkmale, Teilsysteme oder Sicherheitsbauteile so geändert, dass eine neue Genehmigung zur Inbetriebnahme durch den betreffenden Mitgliedsstaat erforderlich wird, so müssen für die Änderungen und deren Auswirkungen auf die Gesamtanlage die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden."

Es ist also zu erkennen, dass gar kein Umbau erforderlich ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei Teiländerung diese durch die Ämter zur wesentlichen Maßnahme deklariert würde, die dann zwangsweise einen großen Umbau nach sich zöge. Und außerdem hat die vor vielen Jahren erarbeitete und am 20. März 2000 in Kraft getretene EG-Richtlinie nichts mit Kaprun zu tun (zur Erinnerung: Der schreckliche Unfall in Kaprun passierte am 11. November 2000).

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