Rhein-Neckar-Zeitung vom 30.07.2004 | |
Zwingt Manfred Vogt die HSB in die Knie? |
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Verfahren vor dem Landgericht: Die Verkehrsbetriebe müssen ihrem ehemaligen Vorstand möglicherweise eine hohe Abfindung zahlen |
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Bei der Amtseinführung im April 2002 lächelten HSB-Chef Manfred Vogt, HW-Vorstandsvorsitzender Klaus Blaesius und Oberbürgermeisterin Beate Weber (v.l.) noch gemeinsam in die Kamera. Heute sieht man sich nur noch vor Gericht. Foto: Dagmar Welker
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Der Streit um den ehemaligen HSB-Chef geht weiter. Manfred Vogt klagt vor dem Landgericht gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber und hat bereits einen Teilerfolg erzielt. Nach Ansicht der Richter reichen die Argumente für eine fristlose Kündigung noch nicht aus. Die HSB muss nachsitzen. |
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Nach dem derzeitigen Stand der Dinge hat weder die Abberufung Manfred Vogts als Technischer Vorstand der HSB noch seine fristlose Kündigung als Geschäftsführer der HVV vor Gericht Bestand. In beiden Verfahren, die vor dem Landgericht anhängig sind, empfahlen die Richter am ersten Verhandlungstag den Prozessbeteiligten, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Doch genau das könnte für die Heidelberger Verkehrsund Versorgungsbetriebe und die Heidelberger Straßen- und Bergbahn eine kostspielige Angelegenheit werden. Vogts Vertrag wäre erst 2007 ausgelaufen, und er bekam monatlich ein Gehalt zwischen 20 000 und 25 000 Euro überwiesen. Eine saftige Abfindung wäre fällig. |
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Bei einer fristlosen Kündigung muss das Dienstverhältnis schnell beendet werden. Doch die HVV ließ sich im Fall Vogt offenbar reichlich Zeit. Das Gericht bemängelte aber auch, dass bei den Versäumnissen, die Manfred Vogt als Kündigungsgrund vorgeworfen werden, die Verantwortlichkeiten nicht so klar sind, wie vom Arbeitgeber behauptet. HSB und HVV haben jetzt bis zum nächsten Verhandlungstermin im September Zeit, um ihre Argumente weiter zu schärfen. Alternativ müssten sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen. |
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Vogt, der erst zum 1. April 2002 nach Heidelberg wechselte, wurde überraschend am 27. Februar dieses Jahres vom HSB-Aufsichtsrat einstimmig abberufen. Als Gründe nannte die Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürger-meisterin Beate Weber, Paragraph 84 des Aktiengesetzes. „Grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur Geschäftsführung, Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung" sind laut Gesetzestext mögliche Gründe für die Abberufung. |
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Konkret wurde dem HSB-Chef vorgeworfen, dass er an den so genannten Allianz-Gesprächen der drei Nahverkehrsunternehmen von Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg nur unregelmäßig teilnahm, dass er die neuen Variobahnen unnötigerweise für 400 000 Euro umrüsten ließ, und dass er „sachlich und fachlich" überfordert gewesen sei. Das Fass zum Überlaufen brachten wahrscheinlich Vorgänge um die Bestellung und Reparatur der Heidelberger Bergbahn. Hier waren HVV-Chef Klaus Blaesius und Manfred Vogt nicht immer einer Meinung. Wichtige Fristen verstrichen. |
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Manfred Vogt wollte sich gestern nicht zu den beiden vor dem Landgericht anhangigen Verfahren äußern. Der HVV-Vorstands-vorsitzende Klaus Blaesius und Heike Kuntz, Stadtwerke-Chefin und Vogts Nachfolgerin als Technischer Vorstand der HSB, verwiesen darauf, dass sie nur Kollegen und nicht Vorgesetzte von Vogt gewesen seien. Sie dürften deshalb keine Auskünfte erteilen; dafür sei allein Oberbürgermeisterin Beate Weber zuständig. Das Stadtoberhaupt war allerdings gestern bis Redaktionsschluss nicht mehr zu erreichen. |
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