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Rhein-Neckar-Zeitung,
BRIEFKASTEN vom 23.12.2003 |
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Chance
für Bergbahn
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Betrifft:
Verzögerungen bei der Sanierung der Bergbahn |
Nachdem
erst das neue Landesseilbahngesetz von November Schuld an der fraglichen
Wiederinbetriebnahme sein sollte, wird jetzt ein neues Plangenehmigungsverfahren
beim Regierungspräsi-dium Karlsruhe als Ursache angegeben. |
Abgesehen
davon wurden bereits am 15. Oktober 2002 mit hoch-rangigen Vertretern des
Umwelt- und Verkehrsministeriums, des Regierungspräsidiums Karlsruhe,
des Landesbergamtes (als Tech-nische Aulsichtsbehörde), des Denkmalamtes
und der Stadt Heidel-berg alle Fragen erörtert. Garantiert wurde damals
der HSB signali-siert, dass kein Plangenehmigungsvcrfahren erforderlich
sei. Sonst wäre der Antrag damals gestellt worden. |
Allerdings
ist es für die untere Bergbahn wenig von Bedeutung, ob man jetzt nach
neuester Gesetzeslage umbaut oder nach einer erneuten Genehmigungsfrist.
Aber für die obere Bergbahn steht eine erschreckende Frist im Raum.
Alle nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich deshalb nur auf die historische
wunderschöne obere Bergbahn. Weder das neue Seilbahngesetz verändert
den bisheri-gen Status, noch ist für den geplanten Umbau der oberen
Bahn eine Plangenehmigung erforderlich. Das lässt sich im Gesetz nachlesen.
Außerdem war der Umbau der oberen Anlage von der TAB (Tech-nische
Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)
genehmigt worden. Wer es nicht glaubt, mag beim Amt in Freiburg, Telefon
07 61 / 70 40 00, anrufen. Und zwar wurde die Genehmigung zum Umbau mit
einer Frist bis zum 1. Mai 2004 erteilt (warum seit der Umbau-Anordnung
bis heute allerdings be-reits eineinhalb Jahre verstrichen sind, ist sowieso
nicht zu begrei-fen). |
Wenn
diese Frist am 1. Mai 2004 abgelaufen ist, verliert die HSB die Konzession.
Und so wurde es ebenfalls im neuen Seilbahnge-setz mit der gleichen Frist
niedergeschrieben. Wenn für die Obere Bergbahn eine neue Konzession
beantragt werden müsste, dann geht das nur nach der allerneuesten Gesetzeslage
mit Planfeststel-lung, mit Sicherheitsanalyse, mit Bauteilzertifikate und
vielen weite-ren Erschwernissen nach der EG-Gesetzgebung. Damit wäre
unse-re lieb gewonnene alte Bergbahn gestorben. Jetzt den Umbau für
die obere Bahn zu bestellen, hätte vielleicht noch die Chance, sie
in der vorhandenen Schönheit zu erhalten. |
Harald
Sporin |
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