Rhein-Neckar-Zeitung, BRIEFKASTEN vom 23.12.2003
 
Chance für Bergbahn
Betrifft: Verzögerungen bei der Sanierung der Bergbahn
Nachdem erst das neue Landesseilbahngesetz von November Schuld an der fraglichen Wiederinbetriebnahme sein sollte, wird jetzt ein neues Plangenehmigungsverfahren beim Regierungspräsi-dium Karlsruhe als Ursache angegeben.
Abgesehen davon wurden bereits am 15. Oktober 2002 mit hoch-rangigen Vertretern des Umwelt- und Verkehrsministeriums, des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Landesbergamtes (als Tech-nische Aulsichtsbehörde), des Denkmalamtes und der Stadt Heidel-berg alle Fragen erörtert. Garantiert wurde damals der HSB signali-siert, dass kein Plangenehmigungsvcrfahren erforderlich sei. Sonst wäre der Antrag damals gestellt worden.
Allerdings ist es für die untere Bergbahn wenig von Bedeutung, ob man jetzt nach neuester Gesetzeslage umbaut oder nach einer erneuten Genehmigungsfrist. Aber für die obere Bergbahn steht eine erschreckende Frist im Raum. Alle nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich deshalb nur auf die historische wunderschöne obere Bergbahn. Weder das neue Seilbahngesetz verändert den bisheri-gen Status, noch ist für den geplanten Umbau der oberen Bahn eine Plangenehmigung erforderlich. Das lässt sich im Gesetz nachlesen. Außerdem war der Umbau der oberen Anlage von der TAB (Tech-nische Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) genehmigt worden. Wer es nicht glaubt, mag beim Amt in Freiburg, Telefon 07 61 / 70 40 00, anrufen. Und zwar wurde die Genehmigung zum Umbau mit einer Frist bis zum 1. Mai 2004 erteilt (warum seit der Umbau-Anordnung bis heute allerdings be-reits eineinhalb Jahre verstrichen sind, ist sowieso nicht zu begrei-fen).
Wenn diese Frist am 1. Mai 2004 abgelaufen ist, verliert die HSB die Konzession. Und so wurde es ebenfalls im neuen Seilbahnge-setz mit der gleichen Frist niedergeschrieben. Wenn für die Obere Bergbahn eine neue Konzession beantragt werden müsste, dann geht das nur nach der allerneuesten Gesetzeslage mit Planfeststel-lung, mit Sicherheitsanalyse, mit Bauteilzertifikate und vielen weite-ren Erschwernissen nach der EG-Gesetzgebung. Damit wäre unse-re lieb gewonnene alte Bergbahn gestorben. Jetzt den Umbau für die obere Bahn zu bestellen, hätte vielleicht noch die Chance, sie in der vorhandenen Schönheit zu erhalten.
Harald Sporin
 
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